1. Ich möchte an die FOS

Ich habe den Schnitt von 3,5 noch nicht erreicht.

FRAGE:

Ich mache die mittlere Reife in diesem Schuljahr an der Realschule, habe aber den Schnitt von 3,5 im Zwischenzeugnis noch nicht erreicht. Wie kann ich trotzdem in die 11. FOS Klasse kommen?

ANTWORT:

Der Notenschnitt wird erst aus dem Zeugnis der Mittleren Reife berechnet. Sie müssen bis dahin Ihre Leistungen noch verbessern.

Ich habe keine Note in Mathematik im Zeugnis der Mittleren Reife.

FRAGE:

Ich habe keine Note in Mathematik im Zeugnis der Mittleren Reife. Wie kann ich trotzdem aufgenommen werden?

ANTWORT:

Sie müssen den versäumten Stoff in jedem Fall lernen, da in der FOS darauf aufgebaut wird. Sie können dann im Juli an unserer Schule zu einer Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik antreten. Diese ist dann erfolgreich abgelegt, wenn Sie

  • in sämtlichen Fächern die Note 4 erzielen,
  • die Note 5 in einem Fach durch
    • die 2 in einem anderen Fach,
    • die Note 3 in zwei anderen Fächern ausgleichen können.

Sie können sich für die Vorklasse FOS 10 anmelden (siehe oben) und diese erfolgreich absolvieren.

Darf ich mit der mittleren Reife über die Realschule auch in die Vorklasse gehen?

FRAGE:

Darf ich mit der mittleren Reife über die Realschule auch in die Vorklasse gehen?

ANTWORT:

Dies ist im Allgemeinen nicht vorgesehen, wenn Sie den Notenschnitt für die FOS 11 erreicht haben. Für Realschüler, die den Schnitt nicht erreicht haben, gibt es eine begrenzte Anzahl an Plätzen in der Vorklasse.

Ich hatte noch nie Buchführung bzw. habe nur ganz wenige Kenntnisse.

FRAGE:

Ich hatte noch nie Buchführung bzw. habe nur ganz geringe Kenntnisse. Kann ich die Wirtschafts-FOS schaffen?

ANTWORT:

Ja, denn ein Großteil unserer Schüler hatte noch kein BWR und wir beginnen „bei Null“. Allerdings sollten Sie schon ein Interesse am Bereich Wirtschaft mitbringen.

Ich hatte schon 4 Jahre Französisch.

FRAGE:

Ich hatte schon 4 Jahre Französisch bzw. eine Französischnote im Zeugnis der Mittleren Reife. Leider habe ich aber keine besonders gute Note. Kann ich eine andere zweite Fremdsprache wählen?

ANTWORT:

Ja, Sie können aber auch das fortgeführte Französisch belegen oder aber Spanisch für Anfänger wählen.

Kann ich die Ausbildungsrichtung wechseln?

FRAGE:

Kann ich die Ausbildungsrichtung wechseln?

ANTWORT:

Ja, grundsätzlich ist in begründeten Ausnahmefällen ein Wechsel innerhalb der ersten 6 Wochen nach Schulbeginn möglich, zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr. Es darf dadurch das Praktikum nicht wesentlich verkürzt werden und es müssen Praktikumsplätze zur Verfügung stehen.

Kann bzw. muss ich in allen Ausbildungsrichtungen eine zweite Fremdsprache wählen?

FRAGE:

Kann bzw. muss ich in den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Wirtschaft und Verwaltung, Technik oder Gestaltung eine zweite Fremdsprache wählen?

ANTWORT:

Nein, nur dann, wenn Sie das allgemeine Abitur am Ende der 13. Klasse anstreben, benötigen Sie eine zweite Fremdsprache. Sie können diese in der 12. Klasse später wählen, bzw. sich dann die vorhandenen Kenntnisse anerkennen lassen. Wir bieten Ihnen Spanisch und Französisch an.

Ich weiß noch nicht, ob ich später auch in die 13. Klasse gehen will.

FRAGE:

Ich weiß noch nicht, ob ich später auch in die 13. Klasse gehen will. Wann muss ich mich entscheiden?

ANTWORT:

Erst zu Beginn des zweiten Halbjahres der 12. Klasse. Auch Nachmeldungen sind möglich.

Kann ich mit Freunden zusammen in eine Klasse kommen?

FRAGE:

Kann ich einen Antrag stellen, um mit ehemaligen Klassenkameraden oder Freunden zusammen in die Klasse kommen?

ANTWORT:

Darauf gibt es keinen Anspruch. Sie können bei der Einteilung der Praktikumsplätze jedoch Wünsche äußern.

Wann erfahre ich, ob ich wirklich genommen werde für die 11. Klasse?

FRAGE:

Wann erfahre ich, ob ich wirklich genommen werde für die 11. Klasse?

ANTWORT:

Wenn Sie sich im Anmeldezeitraum angemeldet, alle Unterlagen fristgerecht abgegeben haben und den Notenschnitt erreicht haben, dann werden Sie bei uns in jedem Fall aufgenommen.

Wann erfahre ich, ob ich einen Platz in der Vorklasse bekomme?

FRAGE:

Wann erfahre ich, ob ich einen Platz in der Vorklasse bekomme?

ANTWORT:

Bewerber für die Vorklasse erfahren Anfang August schriftlich, ob Sie genommen wurden. Wenn Sie nicht genommen werden können, aber den Notenschnitt haben, werden Sie automatisch in die 11. Klasse eingeteilt.

Im letzten Jahr konnten alle Bewerber aufgenommen werden.

Kann ich mich an mehreren Fachoberschulen gleichzeitig anmelden?

FRAGE:

Kann ich mich an mehreren Fachoberschulen gleichzeitig anmelden?

ANTWORT:

Nein, dies ist nicht möglich.

Muss ich mich an der nächstgelegenen FOS anmelden?

FRAGE:

Muss ich mich an der nächstgelegenen FOS anmelden?

ANTWORT:

Nein, Sie können sich an der Schule Ihrer Wahl anmelden, müssen sich aber wegen der evtl. Übernahme der Fahrtkosten erkundigen.

Kann ich mich bei Praktikumsbetrieben direkt bewerben?

FRAGE:

Gibt es eine Liste mit Praktikumsbetrieben, mit denen die Schule zusammenarbeitet? Kann ich mich bei diesen Betrieben direkt bewerben?

ANTWORT:

Aus datenschutzrechtlichen und organisatorischen Gründen ist es leider nicht möglich, diese Liste zu veröffentlichen. Diese Stellen werden außerdem über die Schule besetzt, so dass keine Direktbewerbung möglich ist.

Die Verteilung erfolgt unter Berücksichtigung von Wünschen vor Beginn des neuen Schuljahres. Den entsprechenden Termin erhalten Sie bei der Anmeldung bzw. wird Ihnen über die Homepage „Startseite“ und „Termine“ mitgeteilt.

Wie kann ich mich über die von der Schule angebotenen Stellen informieren?

FRAGE:

Wie kann ich mich über die von der Schule angebotenen Stellen informieren?

ANTWORT:

Informationen über die von der Schule angebotenen Stellen erhalten Sie bei der Praktikumszuteilung für die jeweilige Ausbildungsrichtung. Zu dieser Verteilung (Ende Juli) werden Sie bei der Anmeldung eingeladen. Die Teilnahme ist jeweils verpflichtend.

Die Verteilung erfolgt unter Berücksichtigung von Wünschen vor Beginn des neuen Schuljahres. Den entsprechenden Termin erhalten Sie bei der Anmeldung.

Kann ich mir selbst eine Praktikumsstelle suchen?

FRAGE:

Kann ich mir selbst eine Praktikumsstelle suchen?

ANTWORT:

Die Praktikumsstellen werden immer von der Schule ausgewählt. Sie können aber sehr gerne Vorschläge einbringen über zusätzliche Praktikumsstellen. Bitte wenden Sie sich an die Schulbeauftragte für die fachpraktische Ausbildung Frau Ulrike Jodlbauer und bringen Sie hierzu schriftlich Namen, Branche, Adresse, Ansprechpartner, Kontaktdaten und die voraussichtlichen Tätigkeiten / Aufgaben des Praktikanten mit. Die Schule wird die Praktikumsstelle dann vorab besuchen und die Ausbildungsinhalte bzw. Betreuung vor Ort abklären. Informationen für die Betriebe zum Praktikum finden Sie auf der Schulhomepage.

Was passiert, wenn ich mir keine Praktikumsstelle gesucht habe?

FRAGE:

Was passiert, wenn ich mir keine eigene Praktikumsstelle gesucht habe?

ANTWORT:

Dies ist ohnehin nicht vorgesehen. Die Schule arbeitet mit vielen Betrieben langjährig zusammen. Sie erhalten am Schuljahresende oder spätestens zu Schuljahresbeginn einen dieser Praktikumsplätze und stellen sich dann dort vor.

Wie viele verschiedene Betriebe lerne ich kennen?

FRAGE:

Wie viele verschiedene Betriebe lerne ich kennen?

ANTWORT:

Sie absolvieren Ihr Praktikum in zwei Betrieben aus unterschiedlichen Bereichen. Der Wechsel des Betriebs erfolgt zum Halbjahr und ist verpflichtend. In der AR Technik wechseln Sie zwischen dem schulinternen Elektro- und Metallpraktikum und einem Betrieb.

Werden bei der Einteilung der Praktikumsstellen Schülerwünsche berücksichtigt?

FRAGE:

Werden bei der Einteilung der Praktikumsstellen Schülerwünsche berücksichtigt?

ANTWORT:

Soweit es uns möglich ist, werden Ihre Wünsche berücksichtigt. Sie können diese bei der Verteilung angeben. Wir versuchen vor allem auch, soweit möglich, die Praktikumsstelle wohnortnah zuzuordnen.

Wann erfolgt die Einteilung in Klassen und die Zuordnung der Praktikums- und Schulblöcke?

FRAGE:

Wann erfolgt die Einteilung in Klassen und Praktika? 

ANTWORT:

Bei der Einteilung am fpA Tag am Ende des Schuljahres werden die Praktika und auch die Klassen eingeteilt. Die endgültige Klasseneinteilung kann erst in den Sommerferien vorgenommen werden, da erst dann die Anmeldeunterlagen vollständig vorliegen. Über die konkrete Klassenzusammensetzung können Sie sich kurz vor Schulbeginn durch Aushang in der Schule informieren. Vorher sind leider keine Auskünfte möglich. Auch zu Beginn des Schuljahres sind noch Umstrukturierungen möglich.

Warum muss ich bei der Praktikumsverteilung vor Ort sein?

FRAGE:

Warum muss ich bei der Praktikumsverteilung noch vor Beginn meiner Ausbildung an der FOS vor Ort sein?

ANTWORT:

Ihre Wünsche werden bevorzugt berücksichtigt gegenüber denjenigen, die an diesem Tag nicht vor Ort sind.

So lernen Sie bereits Ihre Betreuungslehrkräfte für das Praktikum kennen und können Fragen zum Praktikum klären.

Im Rahmen der Veranstaltung können Sie zudem Abschlusszeugnisse oder weitere fehlende Anmeldeunterlagen abgeben.

Wie ist die zeitliche Gliederung zwischen Schule und Praktikum.

FRAGE:

Wie ist die zeitliche Gliederung zwischen Schule und Praktikum?

ANTWORT:

Sie haben abwechselnd Schule und Praktikum im ca. 2-wöchigen Rhythmus. Den Blockplan können Sie auf der Schulhomepage im internen Bereich herunterladen.

2. Ich möchte an die BOS

Welche Unterlagen muss ich bei der Anmeldung vorlegen?

FRAGE:

Welche Unterlagen muss ich bei der Anmeldung vorlegen?

ANTWORT:

Sie finden die benötigten Anmeldeunterlagen unter Anmeldung auf unserer Homepage.

Ich habe im Zeugnis der Mittleren Reife keine Mathenote.

FRAGE:

Ich habe die Mittlere Reife über die Berufsschule erworben und deshalb keine Mathenote. Wie kann ich die Mathenote für die Anmeldung in die BOS 12 nachweisen?

ANTWORT:

Sie können im Juli an unserer Schule zu einer Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Diese ist erfolgreich abgelegt, wenn Sie

  • in sämtlichen Fächern mind. die Note 4 erzielen,
  • die Note 5 in einem Fach durch
    • die 2 in einem anderen Fach,
    • die Note 3 in zwei anderen Fächern ausgleichen können.

Sie können in die Vorklasse BOS 11 (vor allem für Schüler mit einem mittleren Bildungsabschluss der Mittelschule, evtl. Wirtschaftsschule oder Berufsschule) gehen und über die Noten des Jahreszeugnisses in der BOS 11 die Voraussetzungen für die Aufnahme in die BOS 12 erwerben.

Ich habe in der Mittleren Reife der Realschule den Schnitt von 3,5 nicht erreicht.

FRAGE:

Ich habe die mittlere Reife an der Realschule erworben, aber den Schnitt von 3,5 nicht erreichtWie kann ich trotzdem an die BOS kommen?

ANTWORT:

Sie können den Vorkurs BOS oder die Vorklasse BOS besuchen und die Voraussetzungen über das Jahreszeugnis erwerben. Wir bieten lediglich die Vorklasse an.

Erfolgreiches Ablegen der Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik (siehe eine Frage weiter oben).

Kann ich mich mit einem Realschulabschluss für die Vorklasse BOS anmelden?

FRAGE:

Kann ich mich für die Vorklasse BOS anmelden, wenn ich die mittlere Reife an der Realschule erworben habe?

ANTWORT:

Absolventen der Realschule können zur Vorbereitung auf die BOS 12 in die BOS 11 aufgenommen werden, um ihre Vorkenntnisse aufzufrischen und zu ergänzen. Wir bieten Ihnen dazu gerne ein Beratungsgespräch an.

Soll ich mich für die BOS 12 oder die Vorklasse BOS anmelden?

FRAGE:

Ich habe meinen mittleren Bildungsabschluss an einer Wirtschafts- oder Mittelschule gemacht und den Schnitt erreicht. Soll ich mich für die BOS 12 oder die Vorklasse BOS anmelden?

ANTWORT:

Vor allem für Schüler der Mittel- und Wirtschaftsschulen ist diese Vorbereitung bereiten in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch sehr empfehlenswert, um bestmöglich auf die Anforderungen der BOS 12 vorbereitet zu sein. Dort können Sie bestehende Lücken in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik schließen, so dass Sie mit verbesserten Voraussetzungen in die BOS 12 eintreten. Bei Unsicherheiten beraten wir Sie gerne.

Ich habe noch gar keinen mittleren Bildungsabschluss.

FRAGE:

Ich habe noch gar keinen mittleren Bildungsabschluss und möchte die BOS besuchen. Geht das?

ANTWORT:

Sie können den mittleren Bildungsabschluss über das Jahreszeugnis der Vorklasse BOS erwerben. Sie müssen im Juli eine Aufnahmeprüfung für die Vorklasse BOS machen, wobei Sie in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik geprüft werden.

Kann ich ohne Ausbildung bzw. mit Ausbildung in einem anderen Berufsfeld die BOS besuchen?

FRAGE:

Kann ich die BOS besuchen, obwohl ich eine Ausbildung in einem anderen Berufsfeld als der gewünschten Ausbildungsrichtung oder gar keine Ausbildung gemacht habe?

ANTWORT:

Hier (externer Link zur Berufe-Zuordnung) können Sie nachsehen, ob mit Ihrer Berufsausbildung die angestrebte Ausbildungsrichtung der BOS möglich ist.

Weitere Möglichkeiten:

Sie können eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung nachweisen, auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

Des Weiteren können Sie eine entsprechende Ausbildungsrichtung wählen, wenn Sie nicht die jeweils geforderte Vorbildung haben, aber:

  • eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mind. einem Jahr in Vollzeit oder entsprechend länger in Teilzeit nachweisen können,
  • die fpA in der FOS in der entsprechenden Ausbildungsrichtung durchlaufen haben oder
  • ein betreutes Praktikum von sechs Monaten in Vollzeit nachweisen können.

Wann muss ich mich für die BOS 13 entscheiden?

FRAGE:

Ich weiß noch nicht, ob ich nach der BOS 12 auch in die 13. Klasse gehen will. Wann muss ich mich entscheiden?

ANTWORT:

Erst am Ende des 1. Halbjahres der BOS 12 – wir beraten Sie gerne.

Muss ich eine zweite Fremdsprache wählen? Wenn ja, wann?

FRAGE:

Muss ich eine zweite Fremdsprache wählen? Wenn ja, wann?

ANTWORT:

Sie können eine 2. Fremdsprache (Französisch, Spanisch) als Wahlpflichtfach belegen, wenn Sie z.B. das allgemeine Abitur anstreben. Sie können diese in der ersten Schulwoche der BOS 12 wählen oder bereits bei der Anmeldung. Falls Sie bereits ausreichende Kenntnisse in einer anerkannten 2. Fremdsprache über die Zeugnisnoten aus Ihrer Vorgängerschule nachweisen können, können Sie sich die 2. Fremdsprache anerkennen lassen. Auch hier bieten wir Ihnen gerne persönliche Beratung an.

Ich hatte noch nie Buchführung bzw. habe nur ganz geringe Buchführungskenntnisse.

FRAGE:

Ich hatte noch nie Buchführung bzw. habe nur ganz geringe Buchführungskenntnisse. Kann ich die BOS in der Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung trotzdem schaffen?

ANTWORT:

Ja! In den vergangenen Jahren haben dies viele Schüler geschafft, obwohl sie komplett ohne Buchführungskenntnisse gestartet sind.

Wir bieten zusätzlich klassenübergreifenden Förderunterricht für Buchführung in der BOS 12 an.

In der Vorklasse werden die Grundlagen der Buchführung ausführlich im Fach BWR unterrichtet.

Muss ich mich in der nächstgelegenen BOS anmelden?

FRAGE:

Gibt es für die BOS eine Sprengelpflicht, d.h. muss ich mich an der nächstgelegenen BOS anmelden?

ANTWORT:

Nein, Sie können sich an der Schule Ihrer Wahl anmelden. Bitte beachten Sie jedoch die geltenden Fahrtkostenvergütungen der Landratsämter.

Kann ich aus der 12. Klasse in die Vorklasse zurückgehen, wenn es mir zu schwer ist?

FRAGE:

Kann ich die 12. Klasse versuchen und dann in die Vorklasse zurückgehen, wenn es mir zu schwer wird?

ANTWORT:

Ein Rücktritt ist grundsätzlich bis zum 15. Dezember möglich, wenn in unseren Vorklassen noch Plätze frei sind. Eine Rückversetzung erfolgt auf Antrag anhand der Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.

Erfolgt der Rücktritt in die Vorklasse innerhalb der ersten 6 Schulwochen, wird der frühzeitig abgebrochene Besuch der BOS 12 nicht als Nichtbestehen der BOS 12 gewertet. Sie gelten damit bei Ihrem erneuten Antritt in der BOS 12 nicht als Wiederholer.

Bei einem Rücktritt erfolgt die Leistungsbewertung auf der Grundlage der ab diesem Zeitpunkt anfallenden Leistungsnachweise.

3. Ich bin bereits an der Schule

Wann haben Lehrkräfte ihre Sprechstunde?

FRAGE:

Wann haben Lehrkräfte ihre Sprechstunde?

ANTWORT:

Um flexibler auf zeitliche Wünsche der Eltern eingehen zu können, weist die Schule keine starr festgelegten Lehrersprechstunden aus. Gespräche mit Lehrkräften können jederzeit telefonisch über das Sekretariat der Schule mit der jeweiligen Lehrkraft vereinbart werden. Die Telefonnummer lautet: 08561 / 483310.

Gut zu erreichen sind die Lehrkräfte während der Pause, das ist die Zeit zwischen 10.15 und 10.35 Uhr bzw. auch vor Unterrichtsbeginn ca. 7.45 Uhr oder mittags (ab 12.50 Uhr).

Welche Beratungsangebote gibt es?

FRAGE:

Welche Beratungsangebote gibt es?

ANTWORT:

Schulberatung

Die Beratungslehrerin unserer Schule, Frau Berndl, steht Ihnen bei Fragen zur Schullaufbahn gerne zur Verfügung. Sie bietet auch bei Prüfungsangst, Lernstörungen oder psychosozialen Problemen streng vertrauliche Gespräche an.

Sprechstunde: nach Vereinbarung über Tel. 08561 / 483310 oder christina.berndl@fosbospfarrkirchen.de

Jugendsozialarbeit an Schulen

Des Weiteren bietet Ihnen die Sozialpädagogin Judith Pientka Unterstützung in persönlichen und schulischen Krisensituationen an.

Sprechstunde: Montag bis Mittwoch ist Frau Pientka jeweils von 8:00 bis 8:45 Uhr  vor Ort. Weitere Termine nach Vereinbarung über judith.pientka@rottal-inn.de

Studien- und Berufsberatung

Die Agentur für Arbeit Landshut-Pfarrkirchen ist Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Berufswahl.

Ausführliche Beratungstermine können Sie unter 0800 / 4 5555 00 oder mit dem Kontaktformular vereinbaren.

Kann ich aus der FOS 11 in die FOS Vorklasse oder aus der BOS 12 in die BOS 11 wechseln?

FRAGE:

Kann ich aus der FOS 11 in die Vorklasse (FOS 10) wechseln oder aus der BOS 12 in die Vorklasse (BOS 11)?

ANTWORT:

Schülerinnen und Schülern, die direkt in die Jahrgangsstufe 11 der FOS oder in die Jahrgangsstufe 12 der BOS einsteigen, dort aber frühzeitig feststellen, dass sie trotz hoher Leistungsbereitschaft und positiver Leistungsentwicklung die fehlenden Grundkenntnisse nicht in der kurzen zur Verfügung stehenden Lernzeit nachholen können, können auf Antrag (evtl. der Erziehungsberechtigten) in die Vorklasse FOS bzw. BOS zurücktreten. Für ihre Entscheidung holt die Schulleitung die Empfehlung der Klassenkonferenz ein. Diese Möglichkeit besteht bis spätestens zum Ende der Probezeit unter der Voraussetzung, dass die Vorklasse zuvor nicht länger als sechs Unterrichtswochen besucht wurde. Falls der Rücktritt innerhalb der ersten sechs schulischen Unterrichtswochen erfolgt, gelten diese Schüler im Folgejahr bei nicht unterbrochenem Schulbesuch in der höheren Jgst. nicht als Wiederholer. Bei einem Rücktritt erfolgt die Leistungsbewertung auf der Grundlage der ab diesem Zeitpunkt anfallenden Leistungsnachweise.

Welche zweite Fremdsprache kann ich wählen, wenn ich das allgemeine Abitur ablegen will?

FRAGE:

Welche zweite Fremdsprache kann ich wählen, wenn ich das allgemeine Abitur ablegen will?

ANTWORT:

Wir bieten Ihnen zwei Fremdsprachen zur Auswahl, die Sie ab Klasse 12 bis zur Klasse 13 mit je 4 Wochenstunden besuchen, um das geforderte Sprachniveau B1 zu erlangen. Zur Auswahl stehen Spanisch und Französisch.

Wie kann ich mich ins Schulleben einbringen?

FRAGE:

Wie kann ich mich ins Schulleben einbringen?

ANTWORT:

Unsere Schülermitverantwortung (SMV) – werden Sie Schülersprecher

Sowohl die FOS-Schüler als auch die BOS-Schüler wählen aus der Reihe ihrer Klassensprecher jeweils drei Vertreter ihrer Interessen. Die Ideen und Vorschläge unserer SMV sind immer sehr willkommen!

Unsere Elternbeiräte

Die Elternbeiratswahl findet immer zu Beginn des Schuljahres im Anschluss an diese Klassenelternversammlungen statt. Die Mitglieder des Elternbeirats im laufenden Schuljahr finden Sie hier auf unserer Homepage unter Schulfamilie/Elternbeirat.

Unser Förderverein

Unser Förderverein hat sich zum Ziel gesetzt, die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus zu fördern. Über die Unterstützung unserer Schüler durch Ihr Engagement im Förderverein unserer Schule würden wir uns sehr freuen.

Was bedeuten die Punkte bei der Leistungsbewertung?

FRAGE:

Was bedeuten die Punkte bei der Leistungsbewertung?

ANTWORT:

An unserer Schule werden alle Leistungen der Schüler durch Punkte bewertet. Dabei werden die Punktezahlen den herkömmlichen Noten nach folgendem Schlüssel zugeordnet:

  • 15 / 14 / 13: sehr gut
  • 12 / 11 / 10: gut
  • 9 / 8 / 7: befriedigend
  • 6 / 5 / 4: ausreichend
  • 3 / 2 / 1: mangelhaft
  • 0: ungenügend

So entspricht z.B. die Zahl von 6 Punkten nicht der Note 6, sondern es handelt sich dabei um eine Leistung, die einer besseren Note 4 (+4) entspricht.

Am Ende jedes Schulhalbjahres  bzw. am Ende des Schuljahres werden in jedem Fach aus den Punktezahlen Durchschnittswerte gebildet. Das Endergebnis wird gerundet und wieder nach dem obigen Schlüssel einer Note zugeordnet.

Im Zeugnis wird für jedes Fach die erreichte Punktzahl wie auch die nach obigem Schlüssel umgerechnete Note ausgewiesen.

Welche Leistungsnachweise bzw. Prüfungsformen gibt es?

FRAGE:

Welche Leistungsnachweise bzw. Prüfungsformen gibt es?

ANTWORT:

In jedem Fach werden schriftliche und mündliche Leistungserhebungen durchgeführt  (Klasse 12 und 13: in den Fächern Sport, Musik und Kunsterziehung können schriftliche und mündliche Leistungen ganz oder teilweise durch praktische Leistungen ersetzt werden).

Prinzipiell wird unterschieden zwischen

  • Schulaufgaben
  • Fachreferat (Kl. 12)
  • Leistungen im Seminar (Kl. 13)
  • sonstigen Leistungsnachweisen:
    • Stegreifaufgabe
    • Kurzarbeit oder andere individuelle Leistung, z.B. Projekt oder Portfolio
    • mündliche Leistungen: Referat, Unterrichtsbeitrag, Rechenschaftsablage

An Tagen, an denen man eine Schulaufgabe schreibt, findet keine Kurzarbeit oder Stegreifaufgabe statt. Dies gilt nicht für Nachtermine!

Wie viele Schulaufgaben etc. schreiben wir?

FRAGE:

Wie viele Schulaufgaben etc. schreiben wir?

ANTWORT:

Grundsätzlich gilt:

In allen Jgst gilt:

In jedem Pflicht- oder Wahlpflichtfach pro Halbjahr eine Schulaufgabe: die erforderliche Mindestzahl an Schulaufgaben (siehe Anlage 3 der FOBOSO) – in D/E/M und im Profilfach 1 und 2 (je nach Ausbildungsrichtung siehe Anlage 1 FOBOSO),

zusätzlich sonstige Leistungsnachweise, sowohl schriftliche als auch mündliche Leistungen:

  • falls Kurzarbeiten geschrieben werden, insgesamt zwei pro Schulhalbjahr, z.B. 1 KA + 1 mdl. Leistung,
  • falls Stegreifaufgaben geschrieben werden, insgesamt drei pro Schulhalbjahr, z.B. 2 Stegreif + 1 mdl. Leist., oder 1 Stegreif und 2 mdl. Leistungen

Gewichtung: Der ermittelte Durchschnittswert aus den sonstigen Leistungsnachweisen sowie die Bewertungen der einzelnen Schulaufgaben haben beim Errechnen des Halbjahresergebnisses jeweils gleiches Gewicht!

Wie zählen meine Leistungen/Noten in der fpA (Praktikum)?

FRAGE:

Wie zählen meine Leistungen/Noten in der fpA (Praktikum)?

ANTWORT:

Die Leistung in der fpA hat einen sehr hohen Stellenwert an der Fachoberschule.

Die fachpraktische Ausbildung gliedert sich in drei Bereiche:
1. fachpraktische Anleitung an der Schule, Dokumentation und Reflexion,
2. fachpraktische Vertiefung an der Schule und
3. praktische Tätigkeiten in Betrieb oder Schulwerkstätte.

Die Leistungen in der fachpraktischen Ausbildung werden durch die Schule bewertet, wobei für die Leistungen im Bereich praktische Tätigkeiten ein Beitrag des Praktikumsbetriebes eingeholt und hierfür jeweils nur der mittlere Punktwert vergeben wird. Bei der Ermittlung des Halbjahresergebnisses zählen die Leistungen aus der fachpraktischen Anleitung (1.) und der Vertiefung (2.) jeweils einfach, die Leistung in den praktischen Tätigkeiten doppelt. Das Ergebnis wird nach § 19 Abs. 6 gerundet. Falls ein Bereich mit 0 Punkten bewertet wird, ist die gesamte fachpraktische Ausbildung nicht bestanden und wird insgesamt mit 0 Punkten bewertet. Ferner ist die fpA nicht bestanden, falls in der Summe der beiden Halbjahre weniger als 10 Punkte oder in einem Halbjahr weniger als 4 Punkte vorliegen (§ 22 Abs. 1 Satz 1 FOBOSO) . Die beiden Halbjahresergebnisse werden in das Abschlussergebnis der Fachabiturprüfung eingerechnet (§ 35 Abs. 5 FOBOSO).

Wie lange dauert die Probezeit? Wann habe ich diese bestanden?

FRAGE:

Wie lange dauert die Probezeit? Wann habe ich diese bestanden?

ANTWORT:

  • Schüler, die in die Vorklasse FOS 10 oder in die Vorklasse BOS 11 eintreten, unterliegen bis zum 15. Dezember einer Probezeit.
  • Schüler, die in die 11. Klasse der FOS eintreten, unterliegen bis zum Zwischenzeugnis einer Probezeit.
  • Für Schüler der BOS oder Schüler, die in die 12. oder 13. Klasse FOS neu eingetreten sind, endet die Probezeit zum 15. Dezember.

Ausnahme:

Keine Probezeit haben Schüler, die unmittelbar vor der BOS 12 die Vorklasse oder den Vorkurs besucht haben und in keinem Fach eine schlechtere Jahresnote als 3 (schlechter als 7 Notenpunkte) erzielt haben.

In Klasse FOS 11 gilt:
Die Probezeit (bzw. am Jahresende auch das Schuljahr) ist dann bestanden, wenn

  • die Leistungen in der fpA pro Halbjahr mit mind. 4 Punkten (1. und 2. Halbjahr zusammen mit mind. 10 Punkte) bewertet wurden und
  • in allen Fächern mind. 4 Punkte erreicht wurden oder
  • in einem Fach 1 bis 3 Punkte, in allen weiteren Fächern mind. 4 Punkte und in der Summe aller Punktzahlen mindestens das Fünffache der Anzahl der Fächer oder
  • in zwei Fächern 1 bis 3 Punkte, in allen weiteren Fächern mind. 4 Punkte und in der Summe aller Punktzahlen das Sechsfache der Anzahl der Fächer oder
  • in einem Fach 0 Punkte, in allen weiteren Fächern mind. 4 Punkte und in der Summe aller Punktzahlen das Sechsfache der Anzahl der Fächer

erreicht wurden.

In Klasse FOS/BOS 12 gilt:
Die Probezeit (bzw. am Jahresende auch das Schuljahr) ist dann bestanden, wenn

  • in allen Fächern mind. 4 Punkte erreicht wurden oder
  • in einem Fach 1 bis 3 Punkte, in allen weiteren Fächern mind. 4 Punkte und in der Summe aller Punktzahlen mindestens das Fünffache der Anzahl der Fächer oder
  • in zwei Fächern 1 bis 3 Punkte, in allen weiteren Fächern mind. 4 Punkte und in der Summe aller Punktzahlen das Sechsfache der Anzahl der Fächer oder
  • in einem Fach 0 Punkte, in allen weiteren Fächern mind. 4 Punkte und in der Summe aller Punktzahlen das Sechsfache der Anzahl der Fächer

erreicht wurden.

Die Probezeit ist in der Regel dann nicht bestanden, wenn die Leistungen am Ende der Probezeit
in Klasse 13 (alte Schulordnung FOBOSO)
in einem Fach mit 0 Punkten (Note 6) oder
in zwei Fächern mit 1-3 Punkten (Note 5) oder schlechter
zu bewerten sind.

Über das Nichtbestehen wird aber in jedem einzelnen Fall in der Klassenkonferenz/Lehrerkonferenz beraten und entschieden.
In Zweifelsfällen fragen Sie bei Ihrem Klassenleiter oder bei der Schulleitung nach!

Wir haben heute einen angekündigten Leistungsnachweis und ich bin krank.

FRAGE:

Wir haben heute einen angekündigten Leistungsnachweis und ich bin krank. Was muss ich tun?

ANTWORT:

Verfahrensweise bei angekündigten Leistungsnachweisen

  • Versäumt ein Schüler einen angekündigten Leistungsnachweis (z. B. Schulaufgabe, Kurzarbeit, Fachreferat) durch Krankheit, so gilt dieses Versäumnis nur dann als ordnungsgemäß entschuldigt, wenn er dafür unverzüglich ein ärztliches (ggf. schulärztliches) Zeugnis vorlegt. Die Schule ist in jedem Fall telefonisch oder per Entschuldigung/Mail sofort zu informieren.
  • Unverzüglich bedeutet: Der Schüler legt für den Tag der angekündigten Leistungsablage eine ärztliche Bescheinigung vor, die der Schule spätestens 2 Schultage nach dem ersten Krankheitstag vorliegen muss. Wochentage in den Ferien zählen dabei als Schultage.
    – entweder über Fax oder als Mail (z. B. vom Handy aus) mit eingescanntem/abfotografiertem Attest (Original muss folgen)
    – oder per Briefaufgabe
    – oder persönlich innerhalb obiger Frist, wenn die Gesundung für den auf den Prüfungstag folgenden Tag absehbar ist.
  • Wird diese Verfahrensweise nicht eingehalten, gilt das Versäumnis als nicht ordnungsgemäß entschuldigt, es wird kein Nachtermin eingeräumt und es werden 0 Punkte erteilt.
  • Häufen sich bei angekündigten Leistungsnachweisen die Erkrankungen, so kann der Schüler durch die Schulleiterin zur Vorlage schulärztlicher Zeugnisse verpflichtet werden (§ 20 BaySchO).
  • Wichtiger Hinweis: Ärztliche Atteste werden nur dann anerkannt, wenn sie während der Erkrankung vom Arzt ausgestellt werden.

Was passiert, wenn ich Praktikumstage versäume?

FRAGE:

Was passiert, wenn ich Praktikumstage versäume? (§ 13 FOBOSO neu)

ANTWORT:

Versäumte Praktikumszeiten müssen grundsätzlich nachgeholt werden. Die Anordnung erfolgt nach Überprüfung des Einzelfalls (z.B. Krankenhausaufenthalt). Diese Nacharbeit erfolgt in den Ferien, einschließlich der Sommerferien. Die Entscheidung über das Vorrücken wird dann evtl. bis zum neuen Schuljahr ausgesetzt.

Wurden mehr als fünf Praktikumstage ohne ausreichende Entschuldigung versäumt, ist die fachpraktische Ausbildung nicht bestanden und das Schulverhältnis wird beendet.

Die Praktikumsstelle beendet meine fachpraktische Ausbildung. Was bedeutet das für mich?

FRAGE:

Es gibt Probleme an meiner Praktikumsstelle und der Betrieb beendet meine fachpraktische Ausbildung (§ 13 FOBOSO neu). Was bedeutet das für mich?

ANTWORT:

Wird einem Schüler der FOS 11 wegen Verletzung seiner Pflichten (z.B. wegen fehlender Motivation oder ungebührlichen Benehmens gegenüber Mitarbeitern bzw. Kunden etc.) durch den Leiter der Ausbildungsstätte die Fortsetzung der Ausbildung verweigert, so hat dieser Schüler keinen Anspruch darauf, an einer anderen Stelle ausgebildet zu werden. Der Schüler kann damit das Ziel der Jahrgangsstufe (erfolgreicher Abschluss der FOS 11) nicht mehr erreichen; die Schule kann deshalb das Schulverhältnis als für „beendet“ erklären.

Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung. In Ausnahmefällen kann Ihnen die Schule eine zweite Chance gewähren, aber dann müssen Sie Ihre Motivation und Ihr Engagement deutlich und dauerhaft unter Beweis stellen.

Kann es passieren, dass ich nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen darf?

FRAGE:

Kann es passieren, dass ich nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen darf ? (§ 63 FOBOSO alt bzw. § 31 Abs. 2 FOBOSO neu)

ANTWORT:

Schüler der 12. und 13. Klassen werden von der Teilnahme an der Abschlussprüfung ausgeschlossen, wenn sie mehr als 5 Unterrichtstage im jeweiligen Schuljahr ohne ausreichende Entschuldigung versäumt haben. Gleiches gilt für den Fall, dass aufgrund bisheriger Leistungen der Schulabschluss nicht mehr erreicht werden kann bzw. Leistungen aus eigenem Verschulden nicht beigebracht wurden (angekündigte Leistungsnachweise, Leistungsverweigerung, Seminararbeit § 19 Abs. 4 FOBOSO).

Kann ich nach der Abschlussprüfung trotz Seminarfach einen Urlaub buchen?

FRAGE:

Wann beginnt das Seminarfach (nur für 12. Klassen)? Kann ich nach der Abschlussprüfung einen Urlaub buchen?

ANTWORT:

Schüler, die im unmittelbaren Anschluss an die 12. Klasse eine 13. Klasse besuchen wollen, müssen das Seminarfach belegen. Die erste Phase dieses Fachs beginnt am nächsten Unterrichtstag nach den Fachabiturprüfungen und das Fach wird in der 13. Klasse fortgeführt. Eine Unterbrechung des Besuchs, etwa durch eine Urlaubsfahrt, ist nicht möglich!

Fehlt ein Schüler während der Seminarphase unentschuldigt ohne Vorlage eines Attests bzw. einer Befreiung/Beurlaubung (auch in der zweiten Fremdsprache), gilt dies bereits als unentschuldigter Fehltag mit Anrechnung auf die Abiturzulassung in Klasse 13 und die schulärztliche Attestpflicht wird zur Auflage. Es wird ferner keine Bestätigung über den Besuch der zweiten Fremdsprache in der 12. Klasse ausgestellt.

Darf ich an der Schule rauchen?

FRAGE:

Darf ich an der Schule rauchen?

ANTWORT:

Das Rauchen in der Schule und auf dem Schulgelände ist untersagt. Gleiches gilt für den Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas. Auf dem öffentlichen Außenbereich stehen aber Ascher zur Verfügung – werfen Sie Ihre Zigarettenkippen nur da hinein!

Darf ich in der Schule mein Mobiltelefon (Handys, Smartphones, Smartwatches) benutzen?

FRAGE:

Darf ich in der Schule mein Mobiltelefon (Handys, Smartphones, Smartwatches) benutzen?

ANTWORT:

Grundsätzlich gilt:

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten.
Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten (BayEUG Art. 56 Abs. 5).

Bei schriftlichen Leistungserhebungen sind Mobilfunktelefone in den Schultaschen zu verwahren.

Bedient sich ein Schüler bei der Anfertigung einer schriftlichen Leistungsablage unerlaubterweise eines Mobiltelefons oder macht er einen Versuch dazu, so wird die Arbeit abgenommen und mit 0 Punkten bewertet.
Wird die Verwendung des Mobiltelefons erst bei der Korrektur oder nach Rückgabe des Leistungsnachweises bekannt, so wird der entsprechende Leistungsnachweis ebenfalls mit 0 Punkten bewertet (§ 34 Abs. 2 FOBOSO).

Bin ich als Schüler gegen Unfälle versichert?

FRAGE:

Bin ich als Schüler gegen Unfälle versichert?

ANTWORT:

Alle Schüler sind auf dem Schulweg sowie bei allen schulischen Veranstaltungen unfallversichert.

Falls Ihnen in diesem Zusammenhang ein Unfall zustößt, müssen Sie unverzüglich die Schule benachrichtigen, damit diese für die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) eine Unfallanzeige erstellt.